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Nach Dänemark nun auch Kroatien?

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    Nach Dänemark nun auch Kroatien?

    Ich fand das grade über Facebook..hat jemand von euch nähere Infos?

    *****************************


    Seit dem 1.7.13 ist die Einreise nach Kroatien mit „als gefährlich eingestufte Hunderassen“ wie den Pitbull-Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI) eingetragen sind, verboten!!!

    Wir vom www.hund-und-reisen.de –Team haben für Euch bei der Kroatischen Botschaft nachgefragt. Bitte beachtet folgendes Schreiben der Botschaft der Republik Kroatien vom 19.07.2013:

    Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hunde gilt als „gefährlich“ irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der:
    - ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat,
    - ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat,
    - gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organsierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie
    - Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pittbull Terrier) und deren Krezungen stammen.

    Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, dass Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist.

    Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde z.B. der Rasse Rottweiler und Kangal gestattet, während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist, weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des Kroatischen Kynologieverbands haben und in das Kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroatien verbracht werden können.

    Mit freundlichen Güßen, Vedran Konjevod, Gesandter, Botschaftder Republik Kroatien, Ahornstr. 4, 10787 Berlin
    Tel.: 030/ 23 62 89 53 oder 55, Fax: 030/ 23 62 89 67, Vedran.Konjevod@mvep.hr
    Seid lieb gegrüßt von Iris, Sanchi & Jomo
    samt *Tiffy & Fly im Herzen*

    IG Campo Grande mit Paten-Eselin Luisa

    #2
    Weiß keiner was darüber?
    Seid lieb gegrüßt von Iris, Sanchi & Jomo
    samt *Tiffy & Fly im Herzen*

    IG Campo Grande mit Paten-Eselin Luisa

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      #3
      Die Botschaft wird bestimmt erst Montag antworten...vorher erwarte ich keine Neuigkeiten.
      LG Ute

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        #4
        Zitat von brave Beitrag anzeigen
        Ich fand das grade über Facebook..hat jemand von euch nähere Infos?

        *****************************

        Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hunde gilt als „gefährlich“ irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der:
        - ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat,
        - ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat,
        Na und! Wenn Hundi dann in Kroatien Maulkorb-Pflicht kriegt, wie bei uns, ist doch alles noch im grünen Bereich.
        In der Mail steht nirgenwo, dass Hundi gleich die Todesstrafe droht wie in DK
        Liebe Grüße aus dem Sauerland
        Michael mit Bekki und Cleo

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