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neue Beiträge

  • Marlene
    antwortet
    Zitat von shoya Beitrag anzeigen

    Bisschen Rabatz machen, damit ist es nicht getan, das Gesetz ist durch, es wurde am 24.6.2021 verabschiedet und tritt am 28.1.22 in Kraft.
    So klamm heimlich in einer Zeit in der Corona, Urlaub usw. ganz oben in den Nachrichten stehen. Typisch

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  • Gabriela
    antwortet
    Wie sieht das denn aus, dürfen noch Kräuter angewendet werden oder gelten die als Medizinprodukt das nur für den humanen Gebrauch zugelassen sind ? Und wenn ja welche Kräuter betrifft das, Einzelkräuter oder nur Kräutermischungen ?
    Beispiel ich gehe in die Apotheke und kaufe Kamillentee, darf ich den bei Tieren anwenden oder nur selber trinken ? Darf ich da raus eine Tinktur her stellen und am Tier anwenden ?

    LG
    Gabi

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  • Gabriela
    antwortet
    Natürlich betrifft das alle, vor allem auch mich als Hundehalter. Ich mache mich strafbar, wenn ich meinem Hund Globuli gebe oder mit Blutegeln behandele, was der absolute Wahnsinn ist, wenn man sich das genau überlegt.

    Ich glaube nicht das das sehr vielen Tierhaltern so bewußt ist.

    LG
    Gabi

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  • shoya
    antwortet
    Zitat von Gabriela Beitrag anzeigen

    Och ich denke schon, das das noch was bringt. Wenn man das jetzt an die große Glocke hängt, kann man sich als Wähler überlegen ob man die wählt, die das zu verantworten haben.

    LG
    Gabi
    Das Gesetz ist verabschiedet, da dreht jetzt wohl keiner mehr was dran ....
    An der großen Glocke hing es schon, aber es betrifft dann doch zu wenige im Beruf, als dass es hängen bleibt und Wichtigkeit für viele hat.

    Auch THPs, die nicht ausschließlich mit klassischer Homöopathie arbeiten, haben oft einen Schwerpunkt auf homöopathischen Einzelmitteln. Es betrifft tatsächlich alle irgendwie.

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  • Gabriela
    antwortet
    Klassische Homöopathen können dicht machen, das stimmt. THP haben ja meist noch etwas mehr Behandlungsrahmen. Wobei es da drauf an kommt, ob da wirklich auch Naturheilmittel, wie Tees, Pilze und co drunter fallen, die nicht medizinisch bearbeitet wurden, sondern nur getrocknet und zerkleinert.

    LG
    Gabi

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  • Gabriela
    antwortet
    Zitat von shoya Beitrag anzeigen

    Bisschen Rabatz machen, damit ist es nicht getan, das Gesetz ist durch, es wurde am 24.6.2021 verabschiedet und tritt am 28.1.22 in Kraft.
    Die Verbände prüfen, was nun noch möglich ist. Anfang des Jahres gab es eine Anhörung, in der die zu erwartenden Probleme dargelegt wurden. Nun sind diese Dinge konkretisiert worden, leider zum Nachteil der THPs und Anwender, besonders für THPs, die mit Einzelmitteln nach klassischer Homöopathie arbeiten. Letztere sind eigentlich all ihrer Therapeutika beraubt. Es gibt nämlich keine homöopathischen Einzelmittel, die für Tiere zugelassen sind.
    Och ich denke schon, das das noch was bringt. Wenn man das jetzt an die große Glocke hängt, kann man sich als Wähler überlegen ob man die wählt, die das zu verantworten haben.

    LG
    Gabi

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  • Gabriela
    antwortet
    Zitat von Pudelrudel Beitrag anzeigen
    Hallo Gabi,

    nennt sich Saluvet GmbH (Saluvet.de) und hat gleich noch Schaette und Planta vet unter ihre Fittiche genommen.
    Aber die vertreiben doch nur über Tierärzte ? Die Mittel kannst du meine ich so gar nicht kaufen ?

    LG
    Gabi

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  • shoya
    antwortet
    Zitat von Gabriela Beitrag anzeigen

    Das ist glaube ich richtig, aber das betrifft ja unsere Haustiere erstmal nicht, die dürften die ja weiter bekommen. In der Schweiz ist das schon seid langem so kompliziert, da dürfen sogar Kräuter zum Teil nicht bei Tieren die zur Lebensmittelherstellug gehalten werden gegeben werden - totaler Unfug zum Teil.

    Diese Verordnung wird zu allerste mal für viel Chaos sorgen, weil da keiner durch steigt, was ist jetzt erlaubt und was nicht. Das wird die Gerichte unnötig belasten und die, die das kontrollieren sollen, haben vermutlich auch wichtigeres zu tun. Man kann sich echt nur wundern, was wir da im Parlament sitzen haben. Vielleicht sollten die THP Verbände mal ordentlich Rabatz machen, immerhin sind nächsten Monat Bundestagswahlen, ob Tierhalter diese Verordnung so lustig finden werden ? Die wenigsten werden das mitbekommen haben.............und Tierhalter sind viele Wähler.

    LG
    Gabi
    Bisschen Rabatz machen, damit ist es nicht getan, das Gesetz ist durch, es wurde am 24.6.2021 verabschiedet und tritt am 28.1.22 in Kraft.
    Die Verbände prüfen, was nun noch möglich ist. Anfang des Jahres gab es eine Anhörung, in der die zu erwartenden Probleme dargelegt wurden. Nun sind diese Dinge konkretisiert worden, leider zum Nachteil der THPs und Anwender, besonders für THPs, die mit Einzelmitteln nach klassischer Homöopathie arbeiten. Letztere sind eigentlich all ihrer Therapeutika beraubt. Es gibt nämlich keine homöopathischen Einzelmittel, die für Tiere zugelassen sind.

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  • Pudelrudel
    antwortet
    Hallo Gabi,

    nennt sich Saluvet GmbH (Saluvet.de) und hat gleich noch Schaette und Planta vet unter ihre Fittiche genommen.

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  • Gabriela
    antwortet
    Zitat von Marlene Beitrag anzeigen
    Bachblüten dürfen aber nicht an Tiere, die der Lebensmittelherstellung dienen, gegeben werden. Zumindest war es vor Jahren mal so
    Das ist glaube ich richtig, aber das betrifft ja unsere Haustiere erstmal nicht, die dürften die ja weiter bekommen. In der Schweiz ist das schon seid langem so kompliziert, da dürfen sogar Kräuter zum Teil nicht bei Tieren die zur Lebensmittelherstellug gehalten werden gegeben werden - totaler Unfug zum Teil.

    Diese Verordnung wird zu allerste mal für viel Chaos sorgen, weil da keiner durch steigt, was ist jetzt erlaubt und was nicht. Das wird die Gerichte unnötig belasten und die, die das kontrollieren sollen, haben vermutlich auch wichtigeres zu tun. Man kann sich echt nur wundern, was wir da im Parlament sitzen haben. Vielleicht sollten die THP Verbände mal ordentlich Rabatz machen, immerhin sind nächsten Monat Bundestagswahlen, ob Tierhalter diese Verordnung so lustig finden werden ? Die wenigsten werden das mitbekommen haben.............und Tierhalter sind viele Wähler.

    LG
    Gabi

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  • Gabriela
    antwortet
    Zitat von Pudelrudel Beitrag anzeigen
    Jetzt verstehe ich erst, warum Wala nun eine eigene Linie für Tiere hat mit nahezu denselben Mitteln, die es für Menschen auch gibt.
    Bei Heel weiß ich das, Wala auch schon ? Hab ich noch nicht gesehen, hast du da einen Link ?

    LG
    Gabi

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  • Marlene
    antwortet
    Bachblüten dürfen aber nicht an Tiere, die der Lebensmittelherstellung dienen, gegeben werden. Zumindest war es vor Jahren mal so

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  • Gabriela
    antwortet
    Gut 3000 Mittel sind etwas viel aber man kann ja mal klein anfangen.

    Da muss man dann mal aufdröseln was sind genau Arzneimittel, Bachblüten sind als Lebensmittel zugelassen, so weit ich weiß. MSM ist ein Nahrungsergänzungsmittel und somit eigentlich auch ein Nahrungsmittel und kein Arzneimittel ?

    Phytotherapeuthische Arzneimittel, da fallen dann eigentlich auch Salbeitee, Fencheltee usw drunter. Nur sind das ja eigentlich keine Medikamente, Teemischungen haben auch keine Zulassung im Humanbereich. Wer soll da durch steigen ?

    Darf ich Calendula im Garten pflücken und meinen Hunden da draus einen Tee machen ?

    LG
    Gabi
    Zuletzt geändert von Gabriela; 01.08.2021, 19:28.

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  • shoya
    antwortet
    Ja, für jeweils zugelassene Tierart, darf auch weiter angewendet und verordnet werden.


    "Was sollte jetzt die Vertreiber von z.B. Globuli da dran hindern ihre Produkte auch als Tierarzneimittel zu zu lassen ?"

    Für jedes einzelne homöopathische Mittel müsste die Zulassung beantragt werden, mit den entsprechenden Kosten. für rund 3000 Mittel? Unwahrscheinlich.

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  • Pudelrudel
    antwortet
    Jetzt verstehe ich erst, warum Wala nun eine eigene Linie für Tiere hat mit nahezu denselben Mitteln, die es für Menschen auch gibt.

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