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  • Gabriela
    antwortet
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab betrifft das nur die naturheilkundlichen Mittel, die nicht als Tierarzneimittel zugelassen sind ? Traumeel vet als Bespiel dürfte ich weiterhin kaufen und am Hund verwenden, da ja ein als Veterinärprodukt zugelassenes Mittel ?
    Was sollte jetzt die Vertreiber von z.B. Globuli da dran hindern ihre Produkte auch als Tierarzneimittel zu zu lassen ? Die verdienen ja immerhin nicht schlecht an Tierhaltern und ob die sich diesen Gewinn entgehen lassen ? Wie gesagt Heel hat das ja schon gemacht, warum sollten da DHU und Co nicht folgen ?

    LG
    Gabi

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  • Gabriela
    antwortet
    Ist ja spannend, ob man diese Entscheidung für was ganz anderes brauchen könnte ? Es wird doch immer wieder behauptet Homöopathie würde nicht helfen und nun dürfen das plötzlich nur noch Tierärzte verordnen ? Interessant, also wirkt es doch, sonst müßte man es ja nicht unter ärztliche Verschreibungspflicht stellen.
    Die haben echt einen Vogel, sorry für die deutlichen Worte, als wenn wir keine anderen Probleme hätten.
    Bei Tieren die zur "Lebensmittelgewinnung vor gesehen sind", mag ich das ja ganz entfernt noch verstehen - aber bei Haustieren ?????

    Im übrigen betrifft das nicht nur THP, sondern auch Physiotherapeuthen, denn die arbeiten ja oft mit Blutegeln.

    LG
    Gabi

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  • shoya
    antwortet
    Marlene, in diesem Fall ist es eher so, dass man sich nicht ordentlich gekümmert hat, sondern sich einfach an den europäischen Vorgaben orientiert hat, ohne dies genauer zu betrachten oder zu differenzieren.
    Und nicht, dass es dazu keine Info gab ...

    Wen es interessiert
    Tierheilpraktiker und § 50 Gesetzentwurf BT-Drs. 19/28658
    Verletzung der Berufsfreiheit bei Verbot homöopathischer Arzneimittel




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  • Marlene
    antwortet
    Ich finde es paradox. Als Mensch kann ich in der Apotheke alles möglich kaufen und einnehmen. "Ich habe Kopfweh und schmeiße mal eben eine Ibu rein". Das ist auf Dauer nachweislich nicht ungefährlich. Aber für ein Hom. Mittel, oder auch nur MSM usw., für meinen Hund brauche ich die Genehmigung vom TA. Und wenn ich es trotzdem mache und es bekommt jemand mit, der mir schon immer mal eine reinwürgen wollte, zeigt mich an, bekomme ich eine Ordnungsstrafe?

    Können sich Politiker nicht endlich mal um was wirklich wichtiges kümmern?

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  • *Kira*
    antwortet
    Zitat von Selkie Beitrag anzeigen

    Du kannst es frei kaufen, aber du darfst es ohne Anweisung vom TA nicht dem Hund geben.
    Das dürfte ziemlich egal sein, wenn du es einfach machst, kann ja keiner kontrollieren. Aber es ist ein großes Problem für Tierheilpraktiker, denn die dürfen dir nicht mehr sagen: geben Sie Ihrem Hund Mittel X. Das darf nur der Tierarzt. Damit sind alle Tierheilpraktiker, die nicht gleichzeitig Tierarzt sind, arbeitsunfähig, weil sie keinerlei medizinische Maßnahmen mehr anwenden oder empfehlen dürfen.
    Das kann dann aber spannend werden, mir ist bisher kein Tierarzt untergekommen, der nicht munteres Rätselraten mit homöopathischen Mitteln/Bachblüten/usw. gemacht hätte.... Blick ins Buch oder eine Liste, ach, das könnte vielleicht.... probieren wir es mal... ich habe hier echt viele Tierärzte mit dieser "Zusatzausbildung" (D und AT) kennengelernt, deren Behandlung man getrost unter "Tierversuch" verbuchen konnte, weil da tatsächlich keine vernünftige Anamnese gemacht wurde....

    Hoffentlich wird das nochmal überdacht und überarbeitet.... ich würde ungern auf meine Tierheilpraktikerin in D verzichten... in AT habe ich es bereits aufgegeben

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  • Norden
    antwortet
    Zitat von shoya Beitrag anzeigen

    Da kannst Du Dich drüber ärgern, gleichzeitig könnte es ggf. den Apotheker seine Zulassung kosten..... und mittlerweile werden die Apotheken ziemlich "pingelig" kontrolliert.
    So ist es und das ist ganz etwas anderes als die Geschichte mit dem Novalgin.

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  • shoya
    antwortet
    Zitat von neuehupsi Beitrag anzeigen
    .....

    zu 2.) Was die Flexibilität der Apotheken hier angeht - "meine". bei der ich seit vielen Jahren alles kaufe und deren Mitarbeiterinnen also wissen, dass ich kein Junkie oder ähnliches bin, sind unglaublich pingelig. Ich hatte neulich ein TA- Rezept für ein Medikament mit einer 250 mg- Dosierung, zu verabreichen 2 x täglich Es war spät, diesse Apotheke hatte Nachtdienst. Sie hatten das Präparat, allerdings nur in 500 mg. (ausdrücklich teilbar). Aber das konnten sie mir nicht geben, da ja 250 mg verordnet waren (AUF dem Rezept stand: 2 x tägl). OK. Der TA ist jetzt nicht mehr erreichbar, aber er wird sicher morgen unter diesen Umständen das Rezept ändern in 500 mg ...? Ja, dann könne ich das Präparat dann morgen haben. Aber ich brauche es jetzt, heute abend, dringed ...? Das dürfen wir nicht.
    Da kannst Du Dich drüber ärgern, gleichzeitig könnte es ggf. den Apotheker seine Zulassung kosten..... und mittlerweile werden die Apotheken ziemlich "pingelig" kontrolliert.

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  • neuehupsi
    antwortet
    Zitat von Norden Beitrag anzeigen

    Liebe Renate,

    kann es sein, dass Du statt Novamidsulfon Novaminsulfon meinst? 1.)

    Novaminsulfon gibt es von allen möglichen Generikaherstellern, Wirkstoff ist Metamizol-Natrium

    https://www.gelbe-liste.de/wirkstoffe/Metamizol_297

    Wenn Du ein Privatrezept für deinen Hund bekommst, auf dem Novaminsulfon Tropfen oder Tabletten verordnet sind, kann Dir jede Apotheke auf Wunsch das Originalpräparat Novalgin abgeben. 2.)

    Da bist Du Selbstzahler


    Hi, liebe Namensvetterin,

    zu 1.) du hast recht - ich hatte mich vertippt und das dann überlesen.
    Ich hatte auch nur eines der Generiken vergeblich ausprobiert und dann, auf Empfehlung der Klinikärzitn, gleich zum Original gegriffen - ich habe einfach keinen Nerv für weitere fehlschlagende Versuche mehr bei diesem Hund.

    zu 2.) Was die Flexibilität der Apotheken hier angeht - "meine". bei der ich seit vielen Jahren alles kaufe und deren Mitarbeiterinnen also wissen, dass ich kein Junkie oder ähnliches bin, sind unglaublich pingelig. Ich hatte neulich ein TA- Rezept für ein Medikament mit einer 250 mg- Dosierung, zu verabreichen 2 x täglich Es war spät, diesse Apotheke hatte Nachtdienst. Sie hatten das Präparat, allerdings nur in 500 mg. (ausdrücklich teilbar). Aber das konnten sie mir nicht geben, da ja 250 mg verordnet waren (AUF dem Rezept stand: 2 x tägl). OK. Der TA ist jetzt nicht mehr erreichbar, aber er wird sicher morgen unter diesen Umständen das Rezept ändern in 500 mg ...? Ja, dann könne ich das Präparat dann morgen haben. Aber ich brauche es jetzt, heute abend, dringed ...? Das dürfen wir nicht.

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  • Selkie
    antwortet
    Zitat von Margot u. Jerry Beitrag anzeigen
    Globuli sind doch aber frei verkäuflich, oder waren es bisher. Warum brauche ich dafür plötzlich ein TA-Rezept? Ich könnte das doch auch für mich selbst kaufen?
    Du kannst es frei kaufen, aber du darfst es ohne Anweisung vom TA nicht dem Hund geben.
    Das dürfte ziemlich egal sein, wenn du es einfach machst, kann ja keiner kontrollieren. Aber es ist ein großes Problem für Tierheilpraktiker, denn die dürfen dir nicht mehr sagen: geben Sie Ihrem Hund Mittel X. Das darf nur der Tierarzt. Damit sind alle Tierheilpraktiker, die nicht gleichzeitig Tierarzt sind, arbeitsunfähig, weil sie keinerlei medizinische Maßnahmen mehr anwenden oder empfehlen dürfen.

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  • Norden
    antwortet
    Zitat von neuehupsi Beitrag anzeigen
    Ich lasse mich dafür jetzt nicht von fb tracken. Aber wenn es um die Medikamente geht - Globuli sind nicht verschreibungspflichtig. Keiner hat mich je gefragt, ob ich die für mich oder ein Tier kaufe.

    Problematisch können Humanmedikamente sein, wenn sie verschreibungspflichtig sind und in anderer Form für Tiere auch verwandt werden können. Hier gab es das mal als Problem mit Novalgin, für den Hund verschreibbar als Novamidsulfon. Letzteres verträgt Ianna nicht, das Original schon. Eine TÄ glaubte, sie könne das Original Novalgin nicht verschreiben, nur Novamidsulfon. Die von der Klinik später hatte kein Problem damit und verschrieb Novalgin. Das gab überhaupt kein Problem.

    Wenn man die Verordnung begründen kann, ist das anscheinend in Ordnung. Aber die Mühe der Begründung machen sich viele, ob TÄ oder HP, oft nicht.
    Liebe Renate,

    kann es sein, dass Du statt Novamidsulfon Novaminsulfon meinst?

    Novaminsulfon gibt es von allen möglichen Generikaherstellern, Wirkstoff ist Metamizol-Natrium

    https://www.gelbe-liste.de/wirkstoffe/Metamizol_297

    Wenn Du ein Privatrezept für deinen Hund bekommst, auf dem Novaminsulfon Tropfen oder Tabletten verordnet sind, kann Dir jede Apotheke auf Wunsch das Originalpräparat Novalgin abgeben.

    Da bist Du Selbstzahler

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  • shoya
    antwortet
    Zitat von Margot u. Jerry Beitrag anzeigen
    Globuli sind doch aber frei verkäuflich, oder waren es bisher. Warum brauche ich dafür plötzlich ein TA-Rezept? Ich könnte das doch auch für mich selbst kaufen?
    Homöopathische Mittel sind apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig. Frei verkäufliche Arzneimittel bekommt man auch außerhalb von Apotheken.

    Nach § 50 Abs. 2 TAMG wird es ab dem 28.1.2022 zur Ordnungswidrigkeit, wenn humane Arzneimittel (auch verschreibungsfreie) bei lebensmittelliefernden und (vor allem auch) nicht-lebensmittelliefernden Tieren ohne eine tierärztliche Behandlungsanweisung angewendet werden.

    Humanarzneimittel sind u.a. homöopathische Arzneien, viele Phytotherapeutika (Hustensaft ect.) und zB auch nicht für Tiere zugelassene Prä- und Probiotika, ebenso wie Blutegel. Alles apothekenpflichtige was ohne Verschreibung gekauft werden kann, darf fürs Tier nur noch nach Verordnung eines TA angewendet werden.

    Es hat auch mit der Umwidmungsmöglichkeit zu tun, für den Fall, dass im Vet.bereich kein geeignetes Mittel zur Verfügung steht. Umwidmung ist dem Tierarzt vorbehalten und muss durchaus begründet werden können.
    So wie das Novalgin umgewidmet wurde, weil der Hund das zugelassene Mittel nicht vertragen hat.

    Klar, es fragt keiner wem das homöopathische Mittel verabreicht wird, aber bspw. die Verordnung durch einen THP ist nicht mehr möglich, weil schon das Verordnen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
    Für die jeweilige Tierart zugelassene Arzneimittel bleiben verordnungsfähig.
    Das kann schon sehr einschneidend sein für die Berufsausübung vieler THPs.

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  • neuehupsi
    antwortet
    Ich lasse mich dafür jetzt nicht von fb tracken. Aber wenn es um die Medikamente geht - Globuli sind nicht verschreibungspflichtig. Keiner hat mich je gefragt, ob ich die für mich oder ein Tier kaufe.

    Problematisch können Humanmedikamente sein, wenn sie verschreibungspflichtig sind und in anderer Form für Tiere auch verwandt werden können. Hier gab es das mal als Problem mit Novalgin, für den Hund verschreibbar als Novamidsulfon. Letzteres verträgt Ianna nicht, das Original schon. Eine TÄ glaubte, sie könne das Original Novalgin nicht verschreiben, nur Novamidsulfon. Die von der Klinik später hatte kein Problem damit und verschrieb Novalgin. Das gab überhaupt kein Problem.

    Wenn man die Verordnung begründen kann, ist das anscheinend in Ordnung. Aber die Mühe der Begründung machen sich viele, ob TÄ oder HP, oft nicht.

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  • Margot u. Jerry
    antwortet
    Globuli sind doch aber frei verkäuflich, oder waren es bisher. Warum brauche ich dafür plötzlich ein TA-Rezept? Ich könnte das doch auch für mich selbst kaufen?

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  • Marlene
    antwortet
    Der Verband der THP hat auf FB gepostet, dass in Zukunft alle Arzneimittel aus der Apotheke nur noch vom TA verordnet gegeben werden darf. Also auch Homöopathische Mittel. auch Darf man z.B. nicht mehr selbst einfach Blutegel einsetzten.
    Das wird dann als Ordnungsstrafe gehandelt.
    Hier der Link dazu https://www.facebook.com/verband.fre...praktiker.vft/

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  • Mamii
    antwortet
    Angeblich geht es eben doch genau (auch) um diese. Ich werde mal meine Partnerin (Juristin) bitten sich das anzusehen wenn sie Zeit hat. Dachte nur das hier schon jemand mehr weiß.

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