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EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

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    EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

    Hallo,
    hoffe, jemand kann mir weiterhelfen bei folgendem Problem: habe gerade die Horrorstories über Impfungen gelesen.
    Wohne in Griechenland und reise mit Hundi ca. 1 mal im Jahr nach Deutschland.
    Bis jetzt habe ich brav jedes Jahr impfen lassen, möchte das jetzt aber auf das Nötigste beschränken. Weiss jemand, wo ich die EU-Vorschriften finden kann, was geimpft werden muss, um innerhalb Europas hin und herfliegen zu können?
    Danke für Hilfe -

    #2
    Re: EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

    Hi,

    innerhalb der EU ist - mit wenigen Ausnahmen: England, Irland, Malta, Schweden - nur die Tollwutimpfung vorgeschrieben für grenzüberschreitende Reisen mit Katzen oder Hunden.

    Das ist geregelt durch die EU-Verordnung 998/2003. EU-Verordnungen sind UNMITTELBAR GELTENDES RECHT in allen EU-Mitgliedsländern.

    Die Verordnung 998/2003 enthält u. a. auch die Vorschrift, daß die Tiere den EU-Heimtierpaß und zwecks Identifikation einen Chip haben müssen.

    In einer ergänzenden "Entscheidung" der EU-Kommission, und zwar in der Entscheidung 2005/91/EG, wurde außerdem festgelegt, daß eine Tollwutimpfung für den Zeitraum gilt, den der Hersteller für die Wiederholungsimpfung vorschreibt.

    Also: Wenn der Hund einen offiziell für drei Jahre zugelassenen T-Impfstoff bekommen hat, kann er mit dieser Impfung drei Jahre lang innerhalb der EU mitreisen. Entscheidend ist, daß der TA dabei im EU-Heimtierpaß als Zeitpunkt für die nächste Wiederholungsimpfung drei Jahre einträgt, also die Dreijahresgültigkeit bescheinigt. Beispiel: Du läßt den Hund dieses Jahr gegen T impfen mit einem für drei Jahre zugelassenen T-Impfstoff - dann ist die nächste T-Impfung erst 2009 wieder fällig.

    Die genannten Texte findest Du auf deutsch, wenn Du bei Google "EU-Verordnung 998/2003" und "Entscheidung der Kommission 2005/91/EG" eingibst. Sie sind natürlich in schrecklicher Bürokratensprache verfaßt, aber da muß man sich halt durchkämpfen.

    Wenn Du sie auf englisch willst, mußt Du "Directive 998/2003" und "Commission Decision 2005/91/EC" eingeben.

    Wie sie auf griechisch heißen, weiß ich nicht, aber die Texte liegen sicherlich auch auf griechisch vor.

    Falls es in Griechenland keine für drei Jahre zugelassenen T-Impfstoffe gibt, solltest Du den Hund in Deutschland gegen T impfen lassen. (Die Einreise nach D muß dann natürlich zu einer Zeit erfolgen, in der die vorherige Einjahresimpfung noch nicht abgelaufen ist.) Es gibt hier mittlerweile zwei Mehrjahrestollwutimpfstoffe (zugelassen für drei Jahre bei Hunden und vier Jahre bei Katzen), und zwar Rabdomun von Essex und Enduracell von Pfizer.

    Allerdings weigern sich viele TÄ in Deutschland noch, Drei- oder Vierjahrestollwutimpfungen zu bescheinigen, und kommen mit den fadenscheinigsten Ausflüchten.

    Bevor Du also das nächste Mal gegen T impfen läßt, mußt Du Dich vorher erkundigen, ob der TA einen der beiden schon zugelassenen Mehrjahrestollwutimpfstoffe vorrätig hat UND auch wirklich die drei Jahre einträgt. (Wie das in Griechenland ist, entzieht sich meiner Kenntnis - ich weiß nicht, ob dort Mehrjahrestollwutimpfstoffe zugelassen sind.)

    Auch die deutsche Tollwutverordnung ist mittlerweile den EU-Tollwutimpfvorschriften angepaßt - dh, auch in D werden nunmehr Mehrjahrestollwutimpfungen als wirksamer Tollwutschutz i. S. d. dt. TVO anerkannt.

    Siehe auch www.haustierimpfungen.de

    Gruß,
    Mo
    Mo

    Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

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      #3
      EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

      Wow, tausend Dank für Deine ausführliche Antwort!! Wenn ich das richtig verstehe, brauche ich für die innereuropäische Reise gar nicht diesen "Impfcocktail", also Parvo, Staupe etc. sondern nur die Tollwutimpfung?
      Werde mir mal den Text zu Gemüte führen, nochmals vielen Dank für Deine Mühe und liebe Grüße aus Naxos.

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        #4
        Re: EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

        Hi, Namenlos,

        <<Wenn ich das richtig verstehe, brauche ich für die innereuropäische Reise gar nicht diesen "Impfcocktail", also Parvo, Staupe etc.<<<

        Nein, der Cocktail wird nicht verlangt. Hat man Dir was anderes erzählt?

        <<sondern nur die Tollwutimpfung?<<<

        Yep. Und halt EU-Heimtierpaß und Chip.

        Liebe Grüße, Mo
        Mo

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          #5
          Re: Re: EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

          Hallo Mo,

          Falls es in Griechenland keine für drei Jahre zugelassenen T-Impfstoffe gibt, solltest Du den Hund in Deutschland gegen T impfen lassen. (Die Einreise nach D muß dann natürlich zu einer Zeit erfolgen, in der die vorherige Einjahresimpfung noch nicht abgelaufen ist.)
          Ich habe allerdings gehört, dass das nur geht, wenn die Tiere auch in Deutschland "gemeldet" sind. Wir haben ja mit unseren dreien dasselbe "Problem", es sind halt Spanier, und hier gibt es keine 3jährige TW-Bescheinigung - leider.

          Eigentlich hatte ich vor, meine drei dann in Deutschland impfen zu lassen, weil wir diesen Sommer früher fahren und somit für die Reise nach Deutschland eine gültige TW-Impfung hätten. Aber unsere haben spanische Reisepässe, angeblich darf da kein deutscher TA was drin bescheinigen.

          Hast du da vielleicht andere Infos?

          Liebe Grüße,

          Diana
          Es grüßen die Fellnasen
          Chief Blanca (*8.12.1999) , Dussel Odín (*26.8.2001)
          und unsere Scoobydoo (26.8.2001-18.2.2009) und Lisa (*irgendwann 1998-19.8.2009)

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            #6
            Re: Re: Re: EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

            Original geschrieben von Odilintintin
            Aber unsere haben spanische Reisepässe, angeblich darf da kein deutscher TA was drin bescheinigen.
            Hi Diana!
            Also Ahnung habe ich nicht, aber hier fahren doch viele nach Holland oder Dänemark um ihren Hund dort Tollwut impfen zu lassen. Ich dachte dazu ist der EU-Heimtierausweis da. Also dass es egal ist in welchem Land was wie geimpft wird. Braucht ihr für die Einreise nach D keinen EU-Heimtierausweis? Bei uns ist der für Reisen ins Ausland Pflicht.
            Viele Grüße
            Michaela

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              #7
              Re: Re: Re: Re: EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

              Hi Michaela,

              Braucht ihr für die Einreise nach D keinen EU-Heimtierausweis?
              Doch, doch, den meinte ich auch...

              Ich hatte diese Auskunft halt von einer TÄ, würde mich aber natürlich sehr, sehr freuen, wenn ich meine drei mit gültigem EU-Pass mit nach Deutschland nehmen und erst dort impfen lassen könnte. Ich kenne ja einige hier im Forum aus der Nähe, wo ich hinfahre im Sommer, die ich wegen eines vertrauenswürdigen TAs fragen kann.

              Liebe Grüße,

              Diana
              Es grüßen die Fellnasen
              Chief Blanca (*8.12.1999) , Dussel Odín (*26.8.2001)
              und unsere Scoobydoo (26.8.2001-18.2.2009) und Lisa (*irgendwann 1998-19.8.2009)

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                #8
                Re: Re: Re: EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

                Hi, Diana,

                es steht nirgends in der EU-VO drin, daß die Tiere nur dort gegen T geimpft werden dürfen, wo sie "gemeldet" sind.

                <<<Aber unsere haben spanische Reisepässe, angeblich darf da kein deutscher TA was drin bescheinigen.<<<

                Sie müssen einen _EU_-Heimtierpaß haben.

                EU-Heimtierpaß ist EU-Heimtierpaß, egal wo der ausgestellt wurde - er wurde eingeführt, um das alles zu vereinheitlichen.

                Siehe auch Posting von henri.

                LG,

                Mo
                Mo

                Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

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                  #9
                  Re: Re: Re: Re: EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

                  Sie müssen einen _EU_-Heimtierpaß haben.

                  EU-Heimtierpaß ist EU-Heimtierpaß, egal wo der ausgestellt wurde - er wurde eingeführt, um das alles zu vereinheitlichen.
                  Hi Mo und Michaela,

                  ich habe im Moment etwas "Pipi" in den Augen, denn das heißt, dass ich meine drei zwar dieses Jahr noch gegen TW impfen lassen muss, aber dann die nächsten 3 Jahre nicht mehr!!! Das ist für mich eine unglaubliche Erleichterung, haben wir doch gerade mit unserer Blanca in der Vergangenheit einiges durchgemacht diesbezüglich...

                  Wir haben auf alle Fälle den EU-Ausweis, steht halt noch Spanien dahinter bzw. "Espanya", weil hier auf den Balearen die Pässe ja in Katalanisch ausgestellt werden....

                  Total frohe Grüße,

                  Diana
                  Es grüßen die Fellnasen
                  Chief Blanca (*8.12.1999) , Dussel Odín (*26.8.2001)
                  und unsere Scoobydoo (26.8.2001-18.2.2009) und Lisa (*irgendwann 1998-19.8.2009)

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                    #10
                    Habe meine Hündin immer dort impfen lassen, wo ich gerade war, wenn die Impfung fällig war (Deutschland, Portugal oder Griechenland) und nie Probleme gehabt.
                    Bin aber sehr erleichtert, dass lt. EU-Vorschrift nur die Tollwutimpfung notwendig ist und werde jetzt den ganzen anderen Impfkram jetzt nicht mehr machen.
                    Nochmals vielen Dank für alle Infos.
                    kaloxolos aus Griechenland

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                      #11
                      Hallo miteinander,

                      zu dem Thema würde ich gerne eine Frage anschließen. Wie ist das bei Fahrten von Deutschland nach Frankreich? Da gibt es doch überhaupt gar keine Grenzkontrollen mehr. Was riskiert man da, wenn man mit einem ungeimpften, bzw. nicht vorschriftsgemäß geimpften Hund hinfährt? Kann einem dann irgendein Behördenfuzzi auf der Straße ansprechen und Ärger machen?

                      Und weiß jemand, worin der Sinn liegen soll, dass man beim Grenzübertritt von einem Land in ein anderes, in denen beidesmal keine Pflicht zur Tollwutimpfung besteht, dann aber einen bescheinigte Impfung vorweisen muss? Z.B. von Deutschland in die Schweiz. In beiden Ländern gibt es keine Impfpflicht, aber beim Grenzübertritt muss die Impfung nachgewiesen werden? Was soll das?

                      Tania

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                        #12
                        Hallo,
                        Anschlußfrage:
                        Weiß jemand wie die gesetzliche Regelung für den Grenzübertritt Deutschland - Schweiz und Schweiz - Deutschland aussieht, da Schweiz ja nicht unter die EU-Verordnung fällt? Habe irgendwo mal gelesen, hier gelte nach wie vor noch die 1-Jahresfrist (war aber auch keine belastbare Quelle)??
                        LG Angela

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                          #13
                          Original geschrieben von Unregistered
                          Hallo,
                          Anschlußfrage:
                          Weiß jemand wie die gesetzliche Regelung für den Grenzübertritt Deutschland - Schweiz und Schweiz - Deutschland aussieht, da Schweiz ja nicht unter die EU-Verordnung fällt? Habe irgendwo mal gelesen, hier gelte nach wie vor noch die 1-Jahresfrist (war aber auch keine belastbare Quelle)??
                          LG Angela
                          Ist noch immer so... habs per Email von den entsprechenden Schweizer Behörden und auch im Internet sind die entsprechenden Vorschriften zu finden.

                          leider
                          Petra und Sir Brutus tief im Herzen und Minimausi auf dem Schoss
                          Terrier sind die beste Medizin -- Pinscher sind aber auch nicht schlecht
                          Und: ich bin seit Mai 2011 kein Admin mehr, bitte jemand anderen fragen

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                            #14
                            Re: Re: EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

                            Original geschrieben von Mo Peichl
                            ... Es gibt hier mittlerweile zwei Mehrjahrestollwutimpfstoffe (zugelassen für drei Jahre bei Hunden und vier Jahre bei Katzen), und zwar Rabdomun von Essex und Enduracell von Pfizer.
                            ...
                            Hallo,

                            also Samba wurde heute mit Eurican von Merial geimpft und die 3 Jahresgültigkeit auch so vermerkt.
                            Allerdings bestand die Ärztin auch auf der SHPxyz vom selben Hersteller, da sie sonst die Tollwut nicht für 3 Jahre bescheinigen könne???
                            Naja, dann ist jetzt eben nach diesem Cocktail Ruhe bis 2009...

                            Grüße
                            Viele Grüsse
                            Nadja und die Doggies

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                              #15
                              Re: Re: Re: EU-Gesetz für Hundeimpfungen?

                              Original geschrieben von Nadja&Samba
                              Hallo,


                              Allerdings bestand die Ärztin auch auf der SHPxyz vom selben Hersteller, da sie sonst die Tollwut nicht für 3 Jahre bescheinigen könne???
                              das ist allerdings eine Frechheit! Das eine hat mit dem anderen ja nix zu tun!
                              [SIZE=1]viele Grüsse, Annette und Linus

                              Kommentar

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