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TW Impfung - wie sieht es das Gesetz ??

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    TW Impfung - wie sieht es das Gesetz ??

    Hallo ,

    auch wenn das Forum vielleicht schon ein wenig "übersättigt" ist vom thema - Tollwut ...müsste ich da noch etwas wichtiges wissen, da es bald für uns akut wird : " reicht dem gesetz in Deutschland ( wir wohnen in NRW ) die Tollw.Impfung alle 18 Monate aus " ???
    Das muss ich unbedingt wissen...ich hoffe es kann mir jemand kompetent antworten .
    Denn wir wohnen in einer gegend in der auch füchse leben ...außerdem möchte ich niemals riskieren das unser Liebling irgendwann mall vielleicht das schicksal einholen könnte euthanasiert zu werden ...bloß weil der Verdacht einer TW vorliegt !
    Impfen lassen,möchte ihn gar nicht mehr...eben nur TW , also...wäre das alle 18 Mon.in Ordnung ????

    Vielen Dank schon mal !!
    Sylvi

    #2
    Hallo Sylvi,

    das weiß doch garantiert das Veterinäramt/ dein TA ganz genau? Die allgemeine Gesetzeslage liegt bei 1 Jahr, soviel ich weiß.

    Wir hatten das Thema ja oft. Ich habe in Erinnerung, dass dein Hund auch dann euthanasiert werden kann, wenn er die Impfung bekommen hat.
    Liebe Grüße
    Jela mit Maxi, Fly, Emma, Lila und Martin

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      #3
      Hi Sylvi,

      es gibt in D keine Tollwutimpfpflicht, aber wenn es zu Beissvorfällen mit tollwutinfizierten Tieren kommt, kann Dein Hund getötet werden, wenn er keine 1-jährige Tollwutimpfung nachweisen kann.
      Also, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst/musst, dann alle 12 Monate Tollwut impfen!

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        #4
        Hallo,

        puuuuhhhh, jetzt bin ich aber erschrocken... ich wußte nämlich auch, dass es KEINE GESTZLICHE Pflicht ist, den Hund gegen TW zu impfen.

        LG
        Uli, Rusty+Smilla

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          #5
          Hallo Sylvi,
          wenn Dein Hund nicht gegen Tollwut geimpft ist wird er im Verdachtsfall (d.h. Kontakt zu einem erkrankten Tier, keine Symptome, nur Verdacht) auf jeden Fall eingeschläfert.
          Wenn der Hund alle 12 Monate (d.h. Impfung nicht älter als 12 Monate) gegen Tollwut geimpft wird gibt es aber auch keine Garantie für Nichttötung. Dann bleibt es im Verdachtsfall dem Amtstierarzt überlassen, ob der Hund eingeschläfert wird oder nicht.
          Das ist der Wissensstand, den ich zur Zeit habe, ich habe mich vor einigen Monaten mit dem Thema befassen müssen. Ich hoffe, dass ich das jetzt richtig dargestellt habe, falls nicht, bitte sofort schreien
          Viele liebe Grüße,
          Angie
          - Manche Leute machen zwanzig Jahre lang die gleichen Fehler und nennen es dann "Erfahrung" -

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            #6
            Original geschrieben von Angie+Lucky

            Wenn der Hund alle 12 Monate (d.h. Impfung nicht älter als 12 Monate) gegen Tollwut geimpft wird gibt es aber auch keine Garantie für Nichttötung. Dann bleibt es im Verdachtsfall dem Amtstierarzt überlassen, ob der Hund eingeschläfert wird oder nicht.
            Hi Angie,

            wie jetzt
            Dann brauche ich mir doch garkeinen Kopf mehr machen, ob Tollwutimpfung oder nicht? Habe ich ja noch garnicht gehört.

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              #7
              Hi Jutta,
              ich dachte auch immer, dass die Impfung wenigstens vorm Einschläfern im Verdachtsfall schützt, aber ich habe es so gehört, wie oben geschildert. Leider weiß ich nicht mehr, wo ich das herhatte, werde aber mal suchen.
              Viele liebe Grüße,
              Angie
              - Manche Leute machen zwanzig Jahre lang die gleichen Fehler und nennen es dann "Erfahrung" -

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                #8
                Hallo Ihr Lieben,
                ich habe gerade mal gegoogelt,
                hier ein Link zur Tollwutverordnung:
                http://www.mibi-hannover.de/lehre/ti...Verordnung.pdf
                Ist alles sehr schwammig (Gesetzestexte eben), aber da steht
                z.B.
                " (2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen
                Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche
                Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese
                Tiere
                1. einen Menschen gebissen haben oder
                2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen."
                Das hört sich für mich so an, als ob das eher die Ausnahme als die Regel wäre.
                Wie es in der Praxis gehandhabt wird weiß ich aber nicht, vielleicht kann da ja jemand mehr zu sagen.
                Viele liebe Grüße,
                Angie
                - Manche Leute machen zwanzig Jahre lang die gleichen Fehler und nennen es dann "Erfahrung" -

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                  #9
                  Hallo Sylvi,

                  Zum einen muß der Amts-Vet das tollwütige Tier haben (nicht nur ein Verdacht), dann muß nachgewiesen werden, daß Dein Tier und mit dem Tollwut-Tier einen so engen Kontakt hatte (Biss etc), daß auch die Tollwut-Erreger übertragen wurden (ein beschnüffeln am toten Tier reicht nicht aus). Und dann gibt es noch die Möglichkeit einer Quarantäne und der Amts-Vet könnte beim Impfstoff-Hersteller nachfragen, ob die TW-Impfe nicht doch länger als ein Jahr hält. Eine allgemeine Aussage, hier herrscht TW ist für ein Konfiszieren oder Einschläfern NICHT ausreichend!!

                  Mo hatte letztlich mal hier irgendwo einen Thread, wieoft TW in D vorkommt und welche Tiere befallen wurden. Es war KEIN Haustier im letzten Jahr dabei.

                  Und sehr merkwürdig, bei beiden Fällen oben wird ein Tier mit gültiger TW-Impfe trotzdem geimpft. Warum?? Wenn doch die Impfe sicher ist??

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                    #10
                    Hallo,

                    Danke euch für eure interessanten Antworten - und auch für den Link !
                    Ich werde es nun so handhaben - das ich alle 12 Monate TW impfen lasse, eine andere Wahl / Möglichkeit sehe ich da leider nicht...denn ich möchte auf keinen Fall ein potenzielles Risiko für unseren Hund eingehen , das er irgendwann einmal von irgendwem ( und letztendlich vom TA) der TW verdächtigt werden könnte !!
                    Schade...ich hatte gehofft das alle 18 Mon. ausreichen würde - aber dies trifft dann wohl nur auf den Impfschutz zu...nicht aber im Falle eines Falles ( bei Verdacht!)

                    Schöne Grüsse
                    ...und gut`s Nächtle...!
                    Sylvi

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                      #11
                      Hallo Sylvi,

                      sag' mal - ganz ehrlich - wie oft es Dir in den letzten Jahren passiert, dass Du im Wald angehalten und nach dem Tollwutimpfschutz Deines Hundes gefragt wurdest?

                      Mir in 10 Jahren noch nie.....

                      Streunt Dein Hund? Beisst er andere Hunde? Neigt er zum Wildern?

                      Wenn nein, ist es wahrscheinlich, dass er sein Leben lang nicht auffallen wird im Sinne von tollwutgefährdet.

                      Die ganzen Ämter sind dermassen überlastet, dass sie sicherlich keine Zeit haben, jedem Hundebesitzer hinterherzulaufen und den Tollwutschutz zu kontrollieren. Sie schaffen es ja nichtmal (nicht abwertend gemeint), tierschutzrelevante Probleme anzugehen oder solche Dinge wie Leinenzwang oder Hundeverbotszonen dauerhaft zu kontrollieren, mangels Personal.

                      Und selbst wenn Dich jemand anhält und nachfragt (ohne besagten nachweislichen engen Kontakt zu einem nachweislich tollwütigen Tier) und Du hast Deinen Hund seit über einem Jahr nicht geimpft: es passiert nix in diesem Fall. - was auch. Dein Hund zeigt keine Symptome, hatte keinen Kontakt zu Risikotieren, ist nicht auffällig geworden (gebissen), er hat nur keinen (amtlich) gültigen Impfschutz. Du kannst noch immer antworten, dass Du noch nicht geimpft hast, da der Hund die Zeit davor erkrankt war und das ist ja nachweislich ein Grund, nicht zu impfen. Ich könnte mir vorstellen (war, wie gesagt noch nicht in der Situation) dass maximal der Nachweis einer Auffrischungsimpfung nach so einem Gespräch verlangt wird und dann impfst Du eben nach (und konntest trotzdem die 18monatige Frist, die Du Dir gesetzt hast, einhalten). Wobei, so oft ich von "Amtspersonen" oder Jägern angesprochen wurde, interessierte sich keiner für die Tollwutimpfung, sondern immer nur für die Tatsache, dass ich "hier nicht laufen dürfe", "die Hunde hier an die Leine müssten", etc. Ich glaube, es ist in den Köpfen dieser Leute so fest verankert, dass jährlich gegen Tollwut geimpft wird, dass die garnicht auf die Idee kommen, dass man nicht oder in grösseren Abständen impft.

                      Ausserdem dürfen auch in Tollwutgebieten ungeimpfte Hunde laufen, nur müssen diese an der Leine bleiben, was soll das also mit der Impfpflicht?

                      Du schreibst, dass Dein Hund starke Probleme nach der Impfung entwickelt hat. Kann Dein TA denn keine Bestätigung schreiben, dass Dein Hund aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geimpft werden darf und dass der Schutz durch regelmässige Titerkontrollen überprüft wird.

                      Gruss
                      Sabine
                      3 Australian Shepherds,
                      1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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                        #12
                        Original geschrieben von Sanhestar
                        Und selbst wenn Dich jemand anhält und nachfragt (ohne besagten nachweislichen engen Kontakt zu einem nachweislich tollwütigen Tier) und Du hast Deinen Hund seit über einem Jahr nicht geimpft: es passiert nix in diesem Fall. - was auch. Dein Hund zeigt keine Symptome, hatte keinen Kontakt zu Risikotieren, ist nicht auffällig geworden (gebissen), er hat nur keinen (amtlich) gültigen Impfschutz. Du kannst noch immer antworten, dass Du noch nicht geimpft hast, da der Hund die Zeit davor erkrankt war und das ist ja nachweislich ein Grund, nicht zu impfen. Ich könnte mir vorstellen (war, wie gesagt noch nicht in der Situation) dass maximal der Nachweis einer Auffrischungsimpfung nach so einem Gespräch verlangt wird und dann impfst Du eben nach (und konntest trotzdem die 18monatige Frist, die Du Dir gesetzt hast, einhalten).
                        Hi,

                        ich nochmal. Es gibt keine Tollwutimpfpflicht, also hat auch niemand das Recht, dies zu kontrollieren, geschweige denn eine Auffrischung zu verlangen!!!

                        Zum Zweiten würde ich in Tollwutgebieten auch einen geimpften Hund nicht ohne Leine laufen lassen, denn dort liegen bestimmt Köder aus und ausserdem wird da auf generelle Leinenpflicht aufmerksam gemacht.

                        Kommentar


                          #13
                          [QUOTE]Original geschrieben von Sanhestar
                          [B]Hallo Sylvi,

                          sag' mal - ganz ehrlich - wie oft es Dir in den letzten Jahren passiert, dass Du im Wald angehalten und nach dem Tollwutimpfschutz Deines Hundes gefragt wurdest?
                          _______________________________________
                          = Ehrlich gesagt Du , haben wir unseren "Wauzi" erst seit 11 mon.(er ist jetzt 1 Jahr alt) ,also könnte es theoretisch in den nächsten 9-12 Jahren schon passieren von unserem Förster hier darauf angesprochen zu werden .
                          __________________________________________________

                          Streunt Dein Hund? Beisst er andere Hunde? Neigt er zum
                          Wildern?
                          _______________________________________________
                          = ...bis jetzt noch nicht (grins!) und das soll auch so bleiben!
                          Aber vielleicht beißt er doch irgendwann mal einen anderen Hund - dies sollte man nicht ganz ausschliessen !Und wenn dann die Frage auftaucht -ob unser Hund TW geimpft ist ...?
                          Das dürfte dann ,denke ich, doch unangenehme Komplikationen aufwerfen.
                          ______________________________________________

                          Ich könnte mir vorstellen (war, wie gesagt noch nicht in der Situation) dass maximal der Nachweis einer Auffrischungsimpfung nach so einem Gespräch verlangt wird und dann impfst Du eben nach (und konntest trotzdem die 18monatige Frist, die Du Dir gesetzt hast, einhalten).
                          _____________________________________
                          = Genau das ist der Knackpunkt!! Eben die Gewissheit daß das mit "alle 18 Mon. impfen" auch vor dem Gesetz OK ist ( ich weiss...eine TW Impflicht gibt es so gesehen nicht ABER bei TW Verdacht sieht es dann ganz anders aus...und der Zeitpunkt der LETZTEN TW Impfung ist dann auch mitentscheident ,oder ?! )
                          _________________________________________
                          Du schreibst, dass Dein Hund starke Probleme nach der Impfung entwickelt hat. Kann Dein TA denn keine Bestätigung schreiben, dass Dein Hund aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geimpft werden darf und dass der Schutz durch regelmässige Titerkontrollen überprüft wird.
                          _____________________________
                          = Nee, Du...da hast Du mich vielleicht mit jemanden verwechselt,oder ? Ich habe wirklich nicht geschrieben das mein Hund negative Impffolgen hatte. Sollte es jedoch so gewesen sein ...würde ich `s so machen wie Du`s beschrieben hast.

                          SORRY ...wurd`ziemlich lang alles...ich hoffe ich hab`dich nicht allzu sehr damit genervt Deinen Text "auseinanderzuklamüsern"
                          ...wünsch Dir noch einen schönen Abend...!

                          Lieben Gruss.
                          Sylvi

                          Kommentar


                            #14
                            Danke Sanhestar !!

                            Keine Antwort ist auch ne`Antwort !!

                            sylvi.

                            Kommentar


                              #15
                              Hi Sylvi

                              Bitte nicht gleich so kratzbürstig!

                              Kann doch möglich sein, dass sie andere Verpflichtungen hat und nicht ins Netz kann.
                              Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
                              und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
                              Mail ->

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