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Tollwutimpfung und Titerbestimmung

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    Tollwutimpfung und Titerbestimmung

    Hallo zusammen,
    ich habe folgende Frage. Meine beiden Hunde haben die dreijährige Tollwutimpfung erhalten. Im laufe des nächsten Jahres wären sie wieder fällig. Ich habe davon gehört dass einige Hundebesitzer bei ihren Hunden eine Titerbestimmung machen lassen und nur nachimpfen lassen wenn der Titer zu niedrig ist. Wenn der Titer nun ausreichend wäre, würde ich im Impfpass dann einen gültigen Eintrag bekommen und für wie lange? Wird das bei einigen Tierärzten so durchgeführt und ist vom Gesetz auch in Ordnung? Mir ist es wichtig einen gültigen Eintrag zu haben weil wir die Hunde mit in den Urlaub nehmen (überwiegend Holland)und um sie vor der Willkür der Gesetzgebung zu schützen, nicht weil ich glaube dass sie Tollwut bekommen könnten. Deshalb möchte ich ihnen nicht unnötig diesen Impfcocktail zumuten weil beide sehr empfindlich sind. Ich möchte handfest informiert sein wenn die Diskussionen mit dem Tierarzt wieder losgehen. Danke für Eure Antworten.

    Grüße, Silke

    #2
    Hallo Silke,

    rechtlich verbindlich ist einzig und allein die im Impfpass eingetragene, gültige Impfung. Das gilt auch für Auslandsreisen. Eine Titerbestimmung kann diese nicht ersetzen und wird auch nicht als gültige Impfung im Impfpass eingetragen.

    LG

    Liesbeth

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      #3
      Wie Liesbeth schon geschrieben hast, für die Reise ins Ausland wirst du eine Auffrischimpfung benötigen, denn nur auf Grund des Titerwerts wird kein TA den Eintrag im Pass verlängern.

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        #4
        Hallo Silke

        Da kommst Du nicht an eine Auffrischung vorbei wenn Du ins Ausland gehst.

        Informier dich auch welches der späteste Termin für die Auffrischung ist damit Du problemlos über die Grenze kommst.

        Wenn die Impfung abgelaufen ist, musst Du 30Tg(glaube ich) vorher geimpft haben.

        Unser wird auch nur wegen Auslandaufenthalte auf Tollwut geimpft ansonsten ist es in der Schweiz nicht obligatorisch.

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          #5
          Hallo,
          danke für eure Antworten. Meine Überlegung stützt sich auf folgendes Zitat von Monika Peichl aus ihrem Buch ,,Hunde impfen mit Verstand" seite 85, Tollwut beim kranken Tier. ,,Manche Hundehalter gehen zusammen mit ihren Tierärzten so vor: Sie kontrollieren den Impfschutz durch Titermessung. Ist der Titer hoch genug, macht der Tierarzt den nötigen Eintrag im Impfpass, ohne erneut zu immunisieren."
          Wenn diese Vorgehensweise aber vom Gesetz her nicht rechtens ist, würde der Tierarzt sich aber ganz schön aufs Glatteis begeben. Schade. Ich dachte das wäre noch eine Möglichkeit. Aber dann brauche ich beim Tierarzt gar nicht erst nachfragen. Mittlerweile stehe ich dem Impfen nämlich recht kritisch gegenüber und es bereitet mir kein gutes Gefühl meine Hunde nur nachzuimpen weil die drei Jahre abgelaufen sind und ich sie vor der Gestzgebung schützen muss, meine Überzeugung aber dagegen spricht. Naja, ich habe ja noch etwas Zeit zum überlegen.

          Grüße, Silke

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            #6
            Meine TÄ erklärte mir letztens, dass man, wenn man einen genügend hohen Titer habe, diesen vom zuständigen Veterinäramt in den Impfpass eintragen lassen könne.

            Der Tierarzt darf das nicht - deshalb Veterinäramt.
            Grüße, Martina mit Momo

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              #7
              Es kommt immer darauf an in welches Land man reisen möchte. Viele EU Länder akzeptieren die 3 Jahres Tollwutimpfung. Doch fährt man in den Norden wie z.B. Schweden, so wird da nur 2 Jahre akzeptiert. War letztes Jahr mit meinen Hundis da und schon 3 Monate vorher hatte ich mich erkundigt, habe sogar auf Deutsch von Schweden eine Antwort bekommen.

              ***

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                #8
                Es gilt die vom Hersteller empfohlene Gültigkeit, auch in Schweden
                Liebe Grüße

                Steffi und Merlin

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