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Nochmal Hier:Fehldiagnose und TA-Rechnung

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    Nochmal Hier:Fehldiagnose und TA-Rechnung

    Hallo ihr Lieben,

    setzte das auch mal hier in den Gästeberich weil ich hoffe so ein breiteres Publikum zu erreichen. Und auch nicht zu letzt um zu warnen! Hört sich jetzt evtl doof an, aber bitte eben nicht jedem TA auf Anhieb Alles glauben! Es lohnt sich manchmal... Wie mein Fall zeigt...

    Ich versuche mich kurz zu fassen. Was nicht leicht ist, denn ich platze gleich vor Wut.

    Die Geschichte:

    Meine Hündin litt an Erbrechen und Durchfall. Bevor sie gebarft wurde hat sie häufiger erbrochen und schlecht gefressen. Dann habe ich umgestellt und alles wurde besser. Erneuter Durchfall, Futterverweigerung und Erbrechen ließen uns beim TA vorstellig werden.

    Freitag:
    kurze Untersuchung (Sie)- nicht mal Fieber messen! Spritze mit AB. Diagnose: Magen- Darm!
    Samstag: Besserung
    Sonntag Abend: Erneut mehrfach erbrechen
    Montag: erbrechen und Durchfall
    Dienstag: TA- Besuch. Sie ratlos. Er macht auf mein Drängen hin genauere Untersuchung inkl. Röntgen um Fremdkörper auszuschließen. Diagnose: Herz vergrößert und entzündet! AB Spritze
    Mittwoch: Erneute AB Spritze.

    Ich hatte mich mittlerweile gesammelt und informiert. Nachfrage beim TA warum mein Hund, der angeblich so schwer Herzkrank ist keinerlei Symptome zeigt- Antwort: Kommt vor. Frage: Genauere Diagnostik? Evtl. Ultraschall? Antwort: Nicht nötig! Er sieht das auf dem Röntgenbild genau. Auf Ultraschall sieht man auch nicht mehr! Frage: Wie geht es weiter? Antwort: Erst mal schauen wie Ab anschlägt! Dann evtl. Herzmedis. Keine Belastung! Niemals! Kurze Lebenserwartung!!!
    Donnerstag: Noch mal AB Spritze! Für Freitag eine weitere empfohlen! (Hier wird mir eine Nachuntersuchung in Rechnung gestellt die nie stattgefunden hat. Er hat das gleiche gamcht wie am Mittwoch)

    Mittlerweile hatte ich in der TK der LMU München angerufen und für Freitag einen Termin gemacht!

    Donnerstag Abend: Anruf einer Freundin. Gleicher TA stellte selbe Diagnose bei einem Hund aus ihrer Rettungshundestaffel! Die Besitzer ab nach MÜ! Diagnose Herz gesund! Ich habe wieder Hoffnung!

    FREITAG:
    Vorstellung in der TK München! Dopplerultraschall, EKG, 4 TA die den Hund total leib von oben bis unten durchchecken! DIAGNOSE: Herzgesund!

    Habe die angestellte Ärztin in der Praxis meines TA (Da sind Er und eben Sie) persönlich darüber aufgeklärt was war bzw. das es eine Fehldiagnose war! Als sie mich ohne Hund in der Praxis sah dachte sie Flora ist tot umgefallen! Wollte Medikamente zurückgeben die sie nicht annahm. Stellte mir noch Fragen, weil ich ihr sagte, dass die Kardiologin in München meinte auf einem Röntgenbild so eine Diagnose zu stellen sei schier unmöglich und das sie oft solche Fehldiagnosen haben (nicht zuletzt ist mir ja mind. 1 gleicher Fall aus selbiger Praxis bekannt)

    Die ausstehende Rechnung habe ich nicht gleich bar bezahlt- wie sonst. Es kam ewig keine Rechnung. Die ganze Sache war Anfang Dezember. Ich dachte schon" OK- die schämen sich bzw. sind kulant" Jetzt heute Rechnung über 160 Euro im Briefkasten! Vor einer Woch übrigens eine schriftliche Erinnerung an die ansthende Impfung! Der blanke Hohn!

    Habe bereits bezahlt: 50 Euro am Freitag. 200 Euro München. Fahrtkosten, ein Tag Urlaub!
    Offen sind noch: Fast 165 Euro.Ganz zu schweigen von Tränen und Stress und Angst, als ich dachte mein Hund sei tot krank.

    Gesetzt sagt Folgendes:
    Kann der Tierarzt die Bezahlung der Rechnung einfordern, wenn erwiesenermaßen eine Fehldiagnose bzw. eine falsche Behandlung vorliegt?
    Wenn die Fehldiagnose bzw. eine falsche Behandlung erwiesen sind, wird der Tierarzt in der Regel nicht auf einer Bezahlung der Rechnung bestehen. Ob der Patientenbesitzer zur Zahlung der Rechnung verpflichtet ist, kann letztlich nur gerichtlich geklärt werden. Wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, ist der Tierarzt auch zur Herausgabe von Kopien der Patientenunterlagen verpflichtet. Dieser Anspruch kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden, aber in vielen Fällen kann auch hier die Tierärztekammer auf Landesebene vermitteln. Der Besitzer kann bei einer Fehldiagnose Schadensersatz verlangen, wenn ein Schaden, d. h. ein Vermögensschaden, entstanden ist und ein Verschulden des Tierarztes gegeben ist.
    Tierärztlicher DiagnosefehlerEin tierärztlicher Behandlungsfehler in Form eines Diagnosefehlers führt nur dann zum Wegfall des Vergütungsanspruches für den Tierarzt, wenn diesem ein schuldhafter Diagnosefehler vorzuwerfen ist. Das ist aber bei einer im Nachhinein als unrichtig feststehenden Diagnose, für die ein zutreffender Anfangsverdacht bestand, nicht der Fall. Der Tierhalter muss daher das tierärztliche Honorar bezahlen.

    Ich will nächste Woche in die Praxis und mit dem TA reden! Denke ich! Ich weiß auch nicht! Bin verunsichert. Einerseits hat er ja eine Leistung/Behandlung erbracht aber andererseits eben welche? Außer das er meinen Hund unnötig mit AB vollgepumpt hat und mir eine morzt Angst machte...

    Kennt sich da wer aus oder hat ähnliche Erfahrungen? Einerseits fühle ich mich hier ungerecht behandelt, andererseits will ich auch nicht, dass der TA noch anderen Haltern diese Angst und evtl. lebenslange Medikation zumutet.

    Jetzt ist es doch lang geworden obwohl ich versucht habe mich kurz zu fassen.

    Danke schon mal an euch alle.
    Liebe Grüße von Janine mit Flora
    "Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran ermessen, wie sie die Tiere behandelt."

    #2
    Oh mein Gott, das ist ja voll der Alptraum.
    Ich habe sehr oft das Gefühl, dass TÄ nicht sehr gründlich arbeiten oder nur symptomatisch umgehen. Ich habe Gsd eine Tierärztin, die weiß, dass ich erst NACH der genauen Diagnose "harte Drogen" einsetze. Natürlich würde ich auch Angst bekommen, wenn mir plötzlich jemand erzählen würde, mein Hund sei todkrank. Das ist ja Wahnsinn.
    Ich glaube auf dem Röntgenbild sieht man nur die Umrisse des Herzens, da erkennt man ja nur die knöchernen Strukturen gut. Und da kann man schon sehen, wenn das stark vergrößert ist. Das Herz von meinem Hund ist auch größer und er hatte auch irgenwelche Herzwerte erhöht. Aber bevor ich in Panik verfallen bin, meinte meine TÄ, das könne daran liegen, dass er Sport macht (er macht immer den Hasen für WindhundeDas macht er lange und geht bis zum Äußersten, also Voll-Speed). Da wächst der Herzmuskel natürlich ein wenig. Selbst wenn das sehr auffällig gewesenn wäre, hätten da weitere Untersuchungen erfolgen müssen.
    So ist das einfach nur grob fahrlässig und ich würde den auf jeden Fall bei der Tierärztekammer anzeigen. So was geht ja gar nicht. Und ich würde auch die Rechnung nicht zahlen, sondern mit den Befunden der Tierklinik dort auftauchen. Vielleicht nimmt er ja freiwillig Abstand von den Zahlungen. Falls nicht, lass dir die Befunde aushändigen.
    Vor Gericht gehen, wenn er nicht auf die Herzkrankheit besteht und dir bisher nichts schriftliches mitgegeben hat, wird schwierig und letzten Endes teuer. Ärzte verklagen ist nicht wirklich leicht. Und Befunde lassen sich schnell "austauschen". Wie schätzt du ihn denn ein? Wie wird er reagieren, wenn du da auftauchst und ihn mit seinen Fehlern konfrontierst?
    Liebe Grüße
    von Angelika, Davie und Fortuna

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      #3
      Das du so einen Fall hier öffentlich machst, finde ich gut.
      Nur nutzt das ja nichts, wenn du nicht sagtst, bei welchem TA das war, wie soll man dann wissen, dass man da nicht hingehen sollte.

      Entzündung des Herzens kann man auf einem Röntgenbild nicht sehen.

      Zahlung? Würde ich nicht machen.
      Du hast Recht, der TA hat zwar etwas getan, aber war es das Richtige?
      Hier gehts nicht darum, was er getan hat, sondern um das, was er unterlassen hat.
      Ein Ultraschall wäre hier zwingend notwendig gewesen. also liegt eine Verletzung der sorgfaltspflicht vor
      Sorgfaltspflicht bedeutet, dass ein TA alle diagnostischen gebotenen Maßnahmen vornehmen muss, und bei der Diagnose "Herz ist entzündet" hätte ein Ultraschall zwingend dazu gehört. Also hat der TA gegen die sorgfaltspflicht verstoßen, das kannst du gerichtlich geltend machen.
      Ob dabei allerdings außer viel Aufwand und ärger was rauskommt?
      Wende dich an den tierärztlichen Bezirksverband in karlstein, der ist für solche beschwerden zuständig, Adresse und Name kannst du googeln.
      Ute und Ferdl

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        #4
        Zitat von Ferdl Beitrag anzeigen
        Das du so einen Fall hier öffentlich machst, finde ich gut.
        Nur nutzt das ja nichts, wenn du nicht sagtst, bei welchem TA das war, wie soll man dann wissen, dass man da nicht hingehen sollte.
        Den Namen würde ich nicht öffentlich schreiben, das kann Ärger geben.



        Janine, was ist mit der anderen *Geschädigten*? Zu zweit habt Ihr sicher bessere Chancen etwas zu unternehmen und wenn es erstmal nur ein Gespräch mit dem TA ist.
        Liebe Grüße
        Theresa mit Asta und Anka im Herzen.


        Über allem leuchtet die Liebe, die ewig bleibt.
        Augustinus

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          #5
          Zitat von Eiszeit Beitrag anzeigen
          Den Namen würde ich nicht öffentlich schreiben, das kann Ärger geben.
          ist.
          Warum sollte das ärger geben, wenn die Vorwürfe so zutreffen, kann dir keinen was haben, das ist freie Meinungsäußerung.
          Ute und Ferdl

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            #6
            Das schlimme ist, dass Du mit Deinem Hund wegen Durchfall und Erbrechen beim TA warst, dagegen wurde er mit AB behandelt. Ob das so toll ist, sein mal jetzt dahin gestellt. Bei Erbrechen und Durchfall bekommen meine Hunde nicht sofort AB. Der weitere Verlauf ist mir nicht ganz unbekannt, oft werden mal schnell, für den Besitzer erschreckende Diagnosen, in den Raum geschossen. Ich habe in meinen hundereichen Jahren einen sehr hohen Verschleiß an TA´s, genau aus diesen Gründen.
            Eine Diskussion mit einem uneinsichtigen TA gestaltet sich leider schwierig, denn dann hätten sie nach Deiner ersten Aufklärung und dem Bericht den Du erstattet hast anders reagieren müssen. Lege doch einen schriftlichen Wiederspruch gegen die Rechnung ein und warte ab, ob sie Dich verklagen. Weiß nicht, ob ein TA so weit gehen würde für 165 Euro.
            Lass es doch darauf ankommen.
            Hast Du einen Zeugen für die nicht stattgefundene Nachuntersuchung? Wenn ja, kannst Du sie von der Rechnung abziehen. Wenn nicht, gestaltet sich auch das schwierig, dann steht Aussage gegen Aussage.
            Ich musste auch ein total versautes Röntgenbild bezahlen, auf dem fast nichts zu sehen war und die TÄ´s nur raten konnte. Bin seit 16 Jahren auf der Suche nach dem TA meines Vertrauens. Was meinst Du, was ich mir selber schon alles angelesen und angeeignet habe. Einen große Urintest führe ich mittlerweile selber durch und werte ihn aus...
            LG

            Rhena & Rudel

            Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.
            (Vaclav Havel)

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              #7
              Zitat von Ferdl Beitrag anzeigen
              Warum sollte das ärger geben, wenn die Vorwürfe so zutreffen, kann dir keinen was haben, das ist freie Meinungsäußerung.

              Hallo,

              weil der TA sich unter anderem auf Rufschädigung berufen kann.
              Tut man seine Meinung zu offensichtlich kund könnte er damit argumentieren das ihm dadurch ein Schaden entstanden ist (eben materieller Sicht wenn er weniger Patienten hat).
              Ich wäre daher auch sehr vorsichtig mit derartigen Äußerungen in einem öffentlichen für jeden einsehbarem Raum, auch wenn ich die Motivation der TE sehr wohl nachvollziehen kann inklusive aller Gefühle die damit einhergehen.
              Schönes Wochenende
              liebe Grüße Christiane

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                #8
                Zitat von Christiane v.Z. Beitrag anzeigen
                Hallo,

                weil der TA sich unter anderem auf Rufschädigung berufen kann.
                Tut man seine Meinung zu offensichtlich kund könnte er damit argumentieren das ihm dadurch ein Schaden entstanden ist (eben materieller Sicht wenn er weniger Patienten hat).
                Ich glaube auf, dass sich da ein TA auf Rufschädigung berufen wird, wenn die Fakten gegen ihn sprechen.
                Und wie will er nachweisen, dass er deswegen weniger Patienten hat? Das kann er gar nicht.
                Ute und Ferdl

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                  #9
                  Hallo Janine,

                  ich würde zum einen den TA wechseln und mich mit der zuständigen TÄ-Kammer in Verbindung setzen.
                  Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, kannst du auch mal Kontakt zu einem RA aufnehmen, der sich in solchen Dingen auskennt. Wenn nein, würde ich es wegen der "niedrigen" Kosten auf sich beruhen lassen bzw. ein klärendes Gespräch mit dem TA suchen. Allerdings solltest Du drauf vorbereitet sein, daß du die Rechnung doch zahlen mußt.

                  Die Alternativen sind alle nicht berauschend, aber ich denke, realistisch....

                  LG
                  Martina
                  Liebe Grüße
                  Martina mit dem "Steinchen" und Spunky im Herzen und Bungee (dem Kaenguruh oder auch der irre Ungar) an der Seite

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                    #10
                    Erst mal vielen Dank für die vielen Ratschläge/Erfahrungen und den Beistand.

                    Bevor ich zu einem Anwalt gehe werde ich versuchen mit dem TA zu sprechen.
                    Dann werde ich je nach dem wie das Gespräch verläuft mich an die Schlichtungsstelle in Karlstein wenden. Danke Ferdl für den Tip.

                    Ich bin durchaus bereit dem Arzt etwas zu bezahlen. Im Übrigen habe ich die Magen-Darm Behandlung ja schon bezahlt.

                    Der große Posten auf der Rechnung sind 2 Röntgenbilder. Eines, da erste vom Magen-Darm-Trakt. Nachdem dieses OB war, ein zweites von Herz und Lunge.

                    Was mich eben auch maßlos ärgert ist, dass ich in München ja noch mal 200Euro bezahlt habe + 70 Euro Fahrt und einen Tag Urlaub auf Arbeit.
                    Klar, hätte ich auch gerne 500Euro gezahlt damit ich jetzt weiß mein Liebchen ist gesund... Aber eben TROTZDEM... so doof wie das klingt.

                    Rechne ich alles zusammen 50+200+160+70+ 4 Fahrten zum TA hier... ist das alles ein teurer Spaß gewesen für eine Magen-Darm-Grippe... die im übrigen auch gerade rum ging, was ein TA ja wissen könnte.

                    Den Namen des TA nenne ich gerne jedem der ihn wissen will per PN. Schrecke aber davor zurück ihn hier öffentlich zu nennen. Allerdings nicht davor beim spazieren meinen Fall zu schildern. Nicht das ich dann noch verklagt werde.

                    Das der TA uns nicht mehr als Patienten sieht ist eh klar.

                    "Zauberwort: unterlassene Sorgfaltspflicht. Ein Ultraschall hätte auf jeden Fall zur Abklärung es angeblich entzündeten Herzens gemacht werden müssen." --> THX wurde der ja dann in München gemacht. Wenn ich so drüber nachdenke hat der TA mir evtl davon abgeraten, weil er selbst kein Schallgerät besitzt????

                    Ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten. Und an dem zweiten Fehldiagnose Fall bin ich dran... Meine Freundin fragt gerade ob ich den Namen nennen darf...


                    Ich finde es wircklich unglaublich, dass man sich immer mehr selbst informieren muss- sei es in der human o. der Vet.Medizin. Wofür studieren die denn alle? Googelt mal fehldiagnose Hund oder Tierazt etc. es ist echt der Wahnsinn... Bis hin zu "Schläfern sie den Hund sofort ein, der hat mehrere Trümmerbrüche etc." und was dann in der 2.TK rauskam: Kreuzbandriss, OP und Hund lebt heute noch!


                    ALSO BITTE IMMER ALLES GENAU HINTERFRAGEN UND SICH INFORMIEREN; EINE ZWEITE MEINUNG EINHOLEN ETC.



                    Vielen lieben Dank.
                    Liebe Grüße von Janine mit Flora
                    "Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran ermessen, wie sie die Tiere behandelt."

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                      #11
                      Zitat von Ferdl Beitrag anzeigen
                      Ich glaube auf, dass sich da ein TA auf Rufschädigung berufen wird, wenn die Fakten gegen ihn sprechen.
                      Und wie will er nachweisen, dass er deswegen weniger Patienten hat? Das kann er gar nicht.

                      Das fällt unter "üble Nachrede" und wenn man so etwas behauptet, dann muss man es auch beweisen können.
                      Liebe Grüße
                      Theresa mit Asta und Anka im Herzen.


                      Über allem leuchtet die Liebe, die ewig bleibt.
                      Augustinus

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                        #12
                        Warum sollte das ärger geben, wenn die Vorwürfe so zutreffen, kann dir keinen was haben, das ist freie Meinungsäußerung.
                        aber die Forenbetreiberin könnte Ärger bekommen und aus diesem Grund wird hier kein Name genannt!

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                          #13
                          Zitat von Ferdl Beitrag anzeigen
                          Ich glaube auf, dass sich da ein TA auf Rufschädigung berufen wird, wenn die Fakten gegen ihn sprechen.
                          Und wie will er nachweisen, dass er deswegen weniger Patienten hat? Das kann er gar nicht.

                          Hallo Ferdl,

                          gerade die die solche Unsinnigkeiten (um mal freundlich zu bleiben ) verzapfen sind mit allen Wassern gewaschen und werden ihre Chancen nutzen wenn sie sie als solche erkennen.
                          Sicherlich kann er weniger Patienten nachweisen. Er muss mindestens eine Einnahmen/Überschuss Rechnung machen wenn auch keine ausgefeilte Bilanz fürs Finanzamt . Anhand dessen lassen sich Umsatzeinbrüche sicherlich ohne Probleme nachweisen. Aber das soll nicht das Thema sein(deswegen vertiefe ich die Erklärung aus steuer rechtlicher Sicht nicht näher )
                          Ich kann die Wut der TE verstehen, ich hätte sie auch und warscheinlich noch mehr als das.
                          Trotzdem sollte man sich selber nicht angreifbar machen
                          nur so kann man solchen Leuten das Handwerk legen.

                          liebe Grüße Christiane

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                            #14
                            Zitat von Christiane v.Z. Beitrag anzeigen
                            Ich kann die Wut der TE verstehen, ich hätte sie auch und warscheinlich noch mehr als das.
                            Trotzdem sollte man sich selber nicht angreifbar machen
                            nur so kann man solchen Leuten das Handwerk legen.

                            liebe Grüße Christiane
                            So sehe ich das auch.

                            Kommentar


                              #15
                              Und wie genau wird solchen Leuten das Handwerk gelegt, wenn niemand ihren Namen kennt
                              Ute und Ferdl

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